Für folgende Störungsbilder sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen:

Sprachentwicklungsverzögerung (SEV) / Sprachentwicklungsstörung (SES)

  • Late Talker
  • phonetische Störung, z.B. Sigmatismus
  • phonologische Störung, z.B. Lautvertauschungen
  • eingeschränkter Wortschatz
  • eingeschränktes Sprachverständnis
  • Dysgrammatismus
  • SES bei Down-Syndrom
  • SES bei Taubheit oder Schwerhörigkeit
  • SES bei Zweisprachigkeit
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie: gestörte Planung von Sprechbewegungen im Kindesalter
  • Autismus-Spektrum-Störungen

Darüber hinaus therapieren wir auch die folgenden Störungsbilder

  • Aphasie (nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma)
  • Wortfindungsstörungen
  • Dysphagie
  • organisch oder neurologisch bedingte Störung des Schluckaktes
  • Dysarthrie/Anarthrie
  • gestörte Ausführung von Sprechbewegungen
  • Dysarthrophonie
  • gestörte Ausführung von Sprechbewegungen, Stimmgebung und Atmung
  • Sprechapraxie
  • gestörte Planung von Sprechbewegungen
  • Schluck-, Sprach- bzw. Sprechstörungen bei Morbus Parkinson
  • Dysphonie, Aphonie
  • organisch oder funktionell bedingte bzw. psychogene Erkrankung der Stimm und/oder Stimmverlust
  • Myofunktionelle Störung
  • Einschränkung der Motorik in Mund, Zunge sowie Lippen und daraus resultierende Artikulationsstörungen und/oder pathologisches Schluckmuster

Kosten

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die logopädische Behandlung gebührenfrei, da die Kosten zu 100% von der Krankenkasse übernommen werden. Für Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und gesetzlich versichert sind, gilt eine Zuzahlungspflicht. Dieser Eigenanteil setzt sich aus einer Pauschale von 10 € und 10% des Wertes der Verordnung zusammen.

Unseren Privat- und Beihilfepatienten, ganz gleich ob voll- oder minderjährig, wird nach Abschluss der ärztlichen Verordnung eine Rechnung über die geleisteten Therapiestunden gestellt.