Für folgende Störungsbilder sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen:
Sprachentwicklungsverzögerung (SEV) / Sprachentwicklungsstörung (SES)
- Late Talker
- phonetische Störung, z.B. Sigmatismus
- phonologische Störung, z.B. Lautvertauschungen
- eingeschränkter Wortschatz
- eingeschränktes Sprachverständnis
- Dysgrammatismus
- SES bei Down-Syndrom
- SES bei Taubheit oder Schwerhörigkeit
- SES bei Zweisprachigkeit
- Verbale Entwicklungsdyspraxie: gestörte Planung von Sprechbewegungen im Kindesalter
- Autismus-Spektrum-Störungen
Darüber hinaus therapieren wir auch die folgenden Störungsbilder
- Aphasie (nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma)
- Wortfindungsstörungen
- Dysphagie
- organisch oder neurologisch bedingte Störung des Schluckaktes
- Dysarthrie/Anarthrie
- gestörte Ausführung von Sprechbewegungen
- Dysarthrophonie
- gestörte Ausführung von Sprechbewegungen, Stimmgebung und Atmung
- Sprechapraxie
- gestörte Planung von Sprechbewegungen
- Schluck-, Sprach- bzw. Sprechstörungen bei Morbus Parkinson
- Dysphonie, Aphonie
- organisch oder funktionell bedingte bzw. psychogene Erkrankung der Stimm und/oder Stimmverlust
- Myofunktionelle Störung
- Einschränkung der Motorik in Mund, Zunge sowie Lippen und daraus resultierende Artikulationsstörungen und/oder pathologisches Schluckmuster
Kosten
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die logopädische Behandlung gebührenfrei, da die Kosten zu 100% von der Krankenkasse übernommen werden. Für Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und gesetzlich versichert sind, gilt eine Zuzahlungspflicht. Dieser Eigenanteil setzt sich aus einer Pauschale von 10 € und 10% des Wertes der Verordnung zusammen.
Unseren Privat- und Beihilfepatienten, ganz gleich ob voll- oder minderjährig, wird nach Abschluss der ärztlichen Verordnung eine Rechnung über die geleisteten Therapiestunden gestellt.